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Kernarbeitsnormen
Wir setzen keine Kinderarbeit ein:
· Es werden keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.
Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere:
· körperliche und sexuelle Gewalt
· Schuldknechtschaft
· Vorenthaltung von Löhnen/einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
· Einschränkung der Mobilität/ Beweglichkeit des Arbeitnehmers
· Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren
· Androhung von Denunziation bei den Behörden
· Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.
Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nichtdiskriminierend sind:
· Jedes Verhalten (verbal oder physisch), das die Würde einer Person verletzt, ist unzulässig.
· Niemand darf aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Nationalität, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Familienstandes, des Alters, einer Behinderung oder seiner sexuellen Identität belästigt oder benachteiligt werden. Maßstab ist, dass sich die betroffene Person aufgrund eines Verhaltens belästigt oder benachteiligt fühlen kann.
· Verboten sind insbesondere sexuelle Zudringlichkeiten und Körperkontakte, Gesten und Aussagen sexuellen Inhalts etc. Ausschlaggegend ist, dass das Verhalten von der betroffenen Person als unerwünscht angesehen wird.
· Verstöße gegen diese Verhaltensregeln können zu erheblichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z. B. Abmahnung, Versetzung oder Kündigung) führen.
· Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.