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10 Millionen zufriedene Kunden

Nachhaltig Einkaufen mit FSC®-Zertifikat!

Wir setzen uns seit geraumer Zeit aktiv für den Schutz unserer Wälder ein und haben uns im März 2017 freiwillig FSC zertifizieren lassen. Das heißt, bei uns finden Sie eine stetig wachsende Auswahl von FSC®-zertifizierten Produkten aus Akazien- und Eukalyptusholz. Sie erkennen solche Artikel an der Angabe „FSC®-zertifiziert“ in der Artikelbeschreibung. FSC® steht für „Forest Stewardship Council®“ und ist ein 1993 gegründetes internationales Zertifizierungssystem für Waldwirtschaft. Zehn weltweit gültige Prinzipien garantieren, dass Holz- und Papierprodukte mit dem FSC-Siegel aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammen. Diese Prinzipien sind in einem internationalen Standard festgelegt. Der FSC-Standard schreibt vor, dass die ökologischen Funktionen eines Waldes erhalten bleiben müssen, er schützt vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten und sichert die Rechte der Ureinwohner und der Arbeitnehmer (bitte klicke hier für weitere Informationen).

Kernarbeitsnormen

Wir setzen keine Kinderarbeit ein:

·         Es werden keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.

Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere:

·         körperliche und sexuelle Gewalt

·         Schuldknechtschaft

·         Vorenthaltung von Löhnen/einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung

·         Einschränkung der Mobilität/ Beweglichkeit des Arbeitnehmers

·         Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren

·         Androhung von Denunziation bei den Behörden

·         Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.

Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nichtdiskriminierend sind:

·         Jedes Verhalten (verbal oder physisch), das die Würde einer Person verletzt, ist unzulässig.

·         Niemand darf aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Nationalität, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Familienstandes, des Alters, einer Behinderung oder seiner sexuellen Identität belästigt oder benachteiligt werden. Maßstab ist, dass sich die betroffene Person aufgrund eines Verhaltens belästigt oder benachteiligt fühlen kann.

·         Verboten sind insbesondere sexuelle Zudringlichkeiten und Körperkontakte, Gesten und Aussagen sexuellen Inhalts etc. Ausschlaggegend ist, dass das Verhalten von der betroffenen Person als unerwünscht angesehen wird.

·         Verstöße gegen diese Verhaltensregeln können zu erheblichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z. B. Abmahnung, Versetzung oder Kündigung) führen.

·         Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.



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